| Regierungsbezirk | Dieser Text beschreibt Regierungsbezirk. Der untere Text beinhaltet die Regierungsbezirk Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Regierungsbezirk Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Regierungsbezirk fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Regierungsbezirk möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Regierungsbezirk Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Regierungsbezirk beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Regierungsbezirk. Fragen zu dem Thema Regierungsbezirk können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Regierungsbezirk ArtikelEin Regierungsbezirk ist eine staatliche Verwaltungseinheit in Deutschland zwischen Kreisen und kreisfreien Städten einerseits und der Landesregierung des entsprechenden Bundeslandes andererseits. In kleineren Bundesländern gibt es diese Verwaltungsebene nicht.
|
vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands
Schon in dem Deutschen Reich gab es Regierungsbezirke als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung. Allen voran der Staat Preußen teilte 1815/16 seine Provinzen in Regierungsbezirke ein, die in dem Laufe ihrer Geschichte mehrmals ihre Grenzen änderten, jedoch z. T. bis heute noch bestehen (z.B. die Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen). In anderen Flächenstaaten gab es ähnliche Verwaltungseinheiten mit unterschiedlichen Nennungen, z. B. "Kreishauptmannschaft" (in Sachsen) oder "Kreis" (nicht zu verwechseln mit den heutigen Landkreisen). Während der Zeit des Dritten Reiches wurden die Nennungen vereinheitlicht, danach gab es ca. noch "Regierungsbezirke" mit einem Regierungspräsidenten an der Spitze.
Nach 1945 wurden in den größeren Flächenstaaten wieder Regierungsbezirke als staatliche Mittelinstanzen eingerichtet, deren Verwaltungsbehörde entweder "Regierungspräsidium", "Regierung", "Bezirksregierung" oder "Der Regierungspräsident" genannt wird. Leiter dieser Behörde ist in dem allgemeinen der "Regierungspräsident".
In folgenden deutschen Ländern gibt es heute Regierungsbezirke:
- Baden-Württemberg - 4 Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen
- Bayern - 7 Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben
(diese sind nicht zu verwechseln mit den 7 deckungsgleichen Bezirken gleichen Namens)
- Hessen - 3 Regierungsbezirke: Darmstadt, Gießen, Kassel
- Niedersachsen - 4 Regierungsbezirke: Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Weser-Ems
(Bis zu dem 31. Dezember 2004 ist die Auflösung der vier niedersächsischen Bezirksregierungen vorgesehen.)
- Nordrhein-Westfalen - 5 Regierungsbezirke: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
- Sachsen - 3 Regierungsbezirke: Chemnitz, Dresden, Leipzig
In folgenden Bundesländern wurden die Regierungsbezirke erst in jüngster Zeit aufgelöst:
Ehemalige Regierungsbezirke in Deutschland, die bei den Gebietsreformen der 1960er und 1970er Jahre verändert bzw. aufgelöst wurden:
- Lediglich umbenannte und in dem Zuschnitt veränderte Regierungsbezirke:
- Vollständig aufgelöste und mit anderen zusammengeschlossene Regierungsbezirke:
|
Weiteres zu dem Artikel Regierungsbezirk | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Leiter, Landesregierung, Allen, Staat, Regierungsbezirk, Deutschland, Niedersachsen, Provinzen, Reich, Dezember, Hessen, Sachsen, Bayern, Geschichte | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Regierungsbezirk' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Regierungsbezirk Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Regierungsbezirk' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Regierungsbezirk' und 'Regierungsbezirk' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Regierungsbezirk' Beschreibung entsprechen.
|
|
|
· Diese Seite wurde bisher 3.912 mal abgerufen. · Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 12.05.2008 um 02:48:44 · Diese Seite wurde zuletzt geändert um 16:38, 23. Sep 2004. · Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
|